Quelle: www.bazl.ch (13.08.2020)
In der Schweiz hat das Bundesamt für Gesundheit BAG verfügt, dass ab dem 2. Juni 2020 alle in die Schweiz einreisenden Passagiere eine sogenannte «Kontaktkarte» ausfüllen müssen. Mit dieser Massnahme wird sichergestellt, dass die Passagiere eines Fluges rasch kontaktiert werden können, falls eine Person an Bord des Flugzeuges oder kurz nach der Landung infolge einer Infektion mit dem neuen Coronavirus erkrankt.
Gemäss der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung) müssen Fluggäste ab dem 15. August 2020 auch in in Flugzeugen eine Gesichtsmaske tragen.
Auf dem Flughafen Zürich besteht zurzeit keine Maskenpflicht. Jedoch werden Passagiere und Besucher überall dort, wo der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, aktiv aufgefordert, eine Maske zu tragen. Auf den Flughäfen Genf und Basel muss eine Schutzmaske getragen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Schweizer Flughäfen.