Rechte und Vorgehensweise bei Flugannullationen während Corona
Normalerweise haben Sie bei einer Flugstornierung durch die Airline Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings gilt dies während der Corona-Pandemie nicht, da es sich um sogenannte „höhere Gewalt“ handelt. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Flugannullationen während Corona haben und wie Sie am besten vorgehen.

Flug direkt bei der Airline gebucht
Wurde der gebuchte Flug durch die Airline storniert, hat der Passagier grundsätzlich Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises. Viele Fluggesellschaften bieten als Alternative Umbuchungen und Gutscheine für spätere Flüge an. Am besten informiert man sich auf der Homepage der jeweiligen Fluggesellschaft, um mehr Informationen zu erhalten.
Haben Sie selbstständig noch Anderes gebucht, wie z.B. Hotelübernachtungen, die Sie jetzt nicht mehr antreten können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei den jeweiligen Anbietern über Rückerstattungen bzw. Umbuchungen zu informieren.

Gemäss Art. 5 bzw. Art. 8 der Verordnung EG 261/2004, die für die meisten Fälle gilt, ist die Fluggesellschaft im Falle einer Annullierung des Fluges unter anderem verpflichtet, den Ticketpreis innert sieben Tagen zu erstatten. Rückerstattung kann gemäss Verordnung in bar, per Überweisung oder per Scheck erfolgen. Die Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins gemäss Art. 7 Abs. 3 Verordnung EG-261/2004 ist nur mit der Zustimmung des Passagiers gültig.
Flug auf Buchungsplattform gebucht
Die grossen Buchungsplattformen haben detaillierte Informationen herausgegeben, wie Sie bei Flugannullationen am besten vorgehen. Auf jeden Fall ist Geduld gefragt, da die Buchungsplattformen und die Veranstalter mit Anfragen überhäuft werden.
Wenn der Flug durch die Airline storniert wurde, ist die Verordnung EG 261/2004 i.d.R. anwendbar. Die Fluggesellschaft ist im Falle einer Annullation verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten. Die Kosten für den Hotelaufenthalt erhält man im besten Fall ebenfalls zurück. Die Rückerstattung fordern Sie am besten über die Buchungsplattform an (siehe gratis Briefvorlage unten).

Klappt die Rückerstattung über die Buchungsplattform nicht, muss man sein Geld direkt beim Veranstalter (Hotel, Fluggesellschaft, Mietwagenunternehmen) geltend machen, da die Buchungsplattformen lediglich Vermittler der Veranstalter sind. Dieses Unterfangen ist schwierig, da meist ausländisches Recht zur Anwendung kommt und eine Durchsetzung des Anspruches mit hohen Kosten verbunden ist.
Pauschalreise über Reisebüro gebucht
Wer eine Pauschalreise (Transport und Landarrangement, z.B. Hotel oder Rundreise) über ein Reisebüro gebucht hat, kann seinen Anspruch auf Rückerstattung einfacher durchsetzen, da Schweizer Recht anwendbar ist. Ist das Reisebüro wegen des Coronavirus gezwungen, die gebuchte Reise zu annullieren, ist es aufgrund des Pauschalreisegesetzes verpflichtet, dem Kunden das Geld zurückzuzahlen. Annulliert der Veranstalter die Reise vor dem Abreisetermin aus einem nicht vom Konsumenten zu vertretenden Umstand, so stehen diesem die Ansprüche nach Artikel 10 PRG zu. Nach Art. 10 PRG kann der Konsument eine wesentliche Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
Treten Sie wegen Corona von der Reise zurück, so haben Sie Anspruch auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von Ihnen bezahlten Beträge (vgl. Art. 10 Abs.3 lit. c PRG). Selbstverständlich können Sie freiwillig auf die Rückzahlung verzichten und stattdessen einen Gutschein für die nächste Reise annehmen, was Ihrem Reisebüro in dieser schwierigen Zeit sicherlich hilft.

Das Parlament hat entschieden, der Reisebranche einen Zahlungsaufschub zu gewähren. Kunden können somit ihr Geld für eine nicht durchgeführte Reise erst ab Januar 2021 wieder zurückfordern. Der Zahlungsaufschub soll den Reiseunternehmen erlauben, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften, Hotels und Veranstaltern erhalten haben. Ohne diesen Zahlungsaufschub bestünde die Gefahr etlicher Konkurse. In diesem Szenario würden die Kunden das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren.